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FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 35/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen der Wiederholung der mündlichen Prüfung des Steuerberaterexamens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zu den Voraussetzungen der Wiederholung der mündlichen Prüfung des Steuerberaterexamens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 35/05
- BFH, 20.03.2007 - VII B 251/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
Verletzung des Fairness-Gebots bei der mündlichen
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 35/05
Verstöße gegen die Gebote der Fairness und der Sachlichkeit lassen sich nicht allein aus der subjektiven Empfindung des Prüflings herleiten (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 22. Mai 2000 in EFG 2000, 1100 ). - FG Sachsen-Anhalt, 29.10.1997 - I 107/96
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 35/05
Diese Regelung ist entsprechend auf das Prüfungsverfahren anzuwenden (Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Oktober 1997 in EFG 1998, 334). - FG Rheinland-Pfalz, 24.08.1999 - 2 K 1316/99
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 35/05
Dies ist ohne weiteres der Fall, wenn der Prüfling seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen kennt und das Risiko eines Misserfolgs auf sich nimmt (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. August 1999, Az. 2 K 1316/99, Juris;… Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl., Rn. 138).
- FG Köln, 12.04.2011 - 2 K 1183/08
Verfahrens- und Ermessensfehler
Dies ist aber ohne weiteres der Fall, wenn der Prüfling, wie im Streitfall die Klägerin, seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen kennt und das Risiko eines Misserfolges der Prüfung aber dennoch auf sich nimmt (s.a. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 2. Senat, Urteil vom 28. Juni 2006 2 K 35/05, Juris). - VG Würzburg, 30.03.2011 - W 6 K 10.14
Prüfungsrecht; Prüfung zum Technischen Fachwirt IHK; Gebot der Fairness und …
Verstöße gegen die Gebote der Fairness und der Sachlichkeit lassen sich nicht allein aus der subjektiven Empfindung des Prüflings herleiten (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, U.v. 28.06.2006, Az.: 2 K 35/05.; VG Ansbach, U.v. 25.04.2002, Az.: AN 2 K 01.00269 jeweils m.w.N.).